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Schöffenwahl 2023

11. 01. 2023

Schöffenwahl 2023

Schöffen - ehrenamtliche Richter - für den Zeitraum von 2024 bis 2028 gesucht!
Im Jahr 2023 endet die Amtsperiode der bisherigen Schöffen und Jugendschöffen, so dass für die
kommende Periode vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hier nicht Studium oder
juristische Erfahrungen, sondern Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und
Lebens- sowie Berufserfahrung. Jugendschöffen sollten in der Jugenderziehung erfahren und
erzieherisch befähigt sein.

Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einzubringen,
und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und
Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.

Schöffen müssen u.a. entsprechend § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein, ihren
Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben und mit Beginn der
Amtsperiode 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schoeffenwahl.de/
Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt wenden sich bitte direkt an das Jugendamt
des Landkreises Märkisch-Oderland.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt von 2024 bis 2028 interessieren bzw. zur
erneuten Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind, können sich bis zum 01. April 2023 beim Amt
Lebus, Breite Straße 1, 15326 Lebus, Frau Brandt, Zimmer 002, Tel.: 033604-44561, Mail:
schriftlich bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen können beim Amt Lebus schriftlich oder telefonisch angefordert werden
oder sind unter https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/justiz/gerichte/ordentliche-gerichtsbarkeit/schoeffenamt/
erhältlich.

Die Stadt und die Gemeinden erstellen eine Vorschlagsliste für das Schöffenamt. Die Bewerberin oder
der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt/ Gemeinde wohnen.

 
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